Prävention von Kinderpornografiekonsum im Dunkelfeld
Als sexueller Kindesmissbrauch werden alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor Kindern unter 14 Jahren bezeichnet, die von Personen begangen werden, die mindestens 5 Jahre älter sind als die beteiligten Minderjährigen.
Repräsentative Erhebungen in der Allgemeinbevölkerung (Wetzels 1997; Dansky et al 1997) gehen davon aus, dass 8,6% der Mädchen und 2,8% der Jungen im Laufe ihres Lebens Opfer sexueller Übergriffe geworden sind. Der polizeilichen Kriminalstatistik ist zu entnehmen, dass jährlich etwa 15.000 Kinder Opfer sexueller Übergriffe werden. Diese Angabe beziffert das sogenannte Hellfeld, d.h. Taten, die zu einer Anzeige geführt haben.
Es herrscht Einigkeit darüber, dass das Hellfeld den kleineren Anteil aller insgesamt verübten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs darstellt. Der größte Anteil sexueller Übergriffe ist polizeilich nicht bekannt. Da dieser Teil nicht in einer Kriminalstatistik auf taucht, also im Dunkeln verbleibt, bezeichnet man diese Taten als Missbrauch, der im sogenannten Dunkelfeld stattfindet. Schätzungen gehen davon aus, dass der Anteil der Taten im Dunkelfeld um ein fünffaches höher liegt als im Hellfeld.
Der Anteil von Kinderpornografiedelikten an allen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Hellfeld ist nach wie vor gering. Dennoch verzeichnen die Polizeilichen Kriminalstatistiken einen deutlichen Anstieg für diese Gruppe von Straftaten (Polizeiliche Kriminalstatistik 1997, 2007). Auch hier muss davon ausgegangen werden, dass die Nutzung von Kinderpornografie überwiegend im Dunkelfeld stattfindet.